Hurra – Mein zweites Leitz-, Leica-Objektiv ;-)

Avatar of Ralf JannkeRalf Jannke - 11. Juni 2022 - Wissen, Sammeln, Ausprobieren

LEITZ CANADA TELYT 1:4,8/280

Nach dem Ernst Leitz Wetzlar Hektor 13,5 cm 1:4,5 von 1937 jetzt ein LEITZ CANADA TELYT 1:4,8/280. Das ist genau der Zustand, den ich liebe ;-) Furchtbar – das Objektiv wurde ja intensiv benutzt, es ist gebraucht ;-) Garant, dass das kein Leicianer anfasst oder gar kauft! Rund 70 Euro inkl. 10 Euro Porto war mir das Tele wert. Es ist laut Beschreibung ein M39 Schraubobjektiv, das zur Verwendung an der Leica Messsucherkamera M einen Spiegelkasten „Visoflex“ (*) benötigte. Der machte die M-Leica dann zur Spiegelreflexkamera.

Bei mir kommt das Telyt auf die spiegellose 24 MP Vollformat Nikon Z6. Der benötigte M39-/Nikon Z-Bajonett Adapter ist vorhanden. Wie weit das von den Entfernungseinstellungen (Unendlich!) dann hinhaut, kann ich erst vor Ort im Norden feststellen. Für alle Fälle habe ich noch einen Satz M39 Zwischenringe im „Expeditionsgepäck“. Man wird sehen. Praxisbericht im Juli.

Alternativ müsste noch der Leica-Zwischenring OUBIO funktionieren. Der adaptiert das Visoflex 39er Gewinde auf Leica M-Bajonett und dann müsste ein zusätzlich dazuzukaufender Leica M-/Nikon Z-Adapter auch unendlich machen … Kosten zusammen in Höhe des Tellyt-Preis'. Das kommt eher nicht in Frage, ich probiere erst mit den vorhandenen Bordmitteln!

Unser Mit-Autor Christian Zahn schreibt dazu:

Laut https://www.l-camera-forum.com/topic/120558-auflagema%C3%9F-visoflex-i-oder-ii-und-iii/ soll ein Visoflex 40mm dick sein, dann müßte Dein M39-Zwischenring ebenfalls 40mm haben, um Unendlich korrekt einstellen zu können.

(*) Zum Visoflex

Ich habe einen Visoflex II in die Aufnahme montiert. Foto © Sebastian Stabinger, Quelle Das Kleingedruckte dazu: Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung 3.0 nicht portiert“ lizenziert. Dieses Werk darf von dir verbreitet werden, vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, neu zusammengestellt werden, abgewandelt und bearbeitet werden. Zu den folgenden Bedingungen: Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.

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